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20211214_BlogPowerGesetzgeberschutz

HDH-Power – vom Gesetzgeber geschützt, weil es „echte“ Sterbegeldversicherung ist!

Die HDH ist als reine Sterbekasse zugelassen und wird von der BaFin beaufsichtigt. Reine Sterbegeldtarife dürfen nicht über eine garantierte Versicherungssumme von 8.000 EUR hinaus angeboten werden. Da der Begriff Sterbegeldversicherung als solches nicht geschützt ist, gilt es, sogenannte Sterbegeldversicherung von echter Sterbegeldversicherung zu unterscheiden.

Mit dieser Beschränkung auf die reine Absicherung der Begräbniskosten erhält die echte Sterbegeldversicherung den Status einer geschützten Einrichtung. Der Schutz wirkt zum Vorteil der Versicherten während der gesamten Versicherungsdauer. Mit entsprechender Zweckbindung besteht die Versicherung bei der HDH als Schonvermögen unantastbar fort, wenn beispielsweise wegen Pflegebedürftigkeit ein Verwertungsanlass für bestehendes Vermögen gegeben wäre.

Wenn also sogenannte Sterbegeldversicherungen mit Summen über 8.000 EUR sehr wohl verwertet werden, bleibt dem Versicherten seine Sterbegeldversicherung bei der HDH durchaus erhalten.

Die HDH unterstützt im Einzelfall bei der Kommunikation mit den Behörden, die Anträge auf die Gewährung von Sozialhilfe prüfen und eine Verwertung von Sterbegeldversicherung ins Spiel bringen.

Für Vermittler gibt es Einsicht in ein aktuelles von der HDH veranlasstes Gutachten zum Thema Verwertungsanlässe und Sterbegeldversicherung.

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