Aus Zinsgewinnen resultierende Überschussbeteiligung wird als Rückerstattungsfähiger Bonus zugewiesen. Dies geschieht jährlich durch Beschluss der Delegiertenversammlung. Die Besonderheit: Einmal zugewiesen, bleibt dieser Bonus garantiert als Zusatzleistung zur Sterbegeldversicherung erhalten. Die Garantieleistung wächst folglich mit den Jahren der Beitragszahlung und sogar darüber hinaus.
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